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Jeder Beitrag zählt!

Ihre persönliche Spende hilft, unsere Ziele zu verwirklichen!

Im Einsatz für die Linderung von Beschwerden – gemeinsam mehr erreichen!

Spendenkonto: kopftherapeuten e.V. bei der HypoVereinsbank
IBAN: DE55 7522 0070 0030 8837 48, BIC: HYVEDEMM405
Spendenzweck: Ideelle Vereinszwecke der kopftherapeuten

Untertützen Sie unseren Verein. Gemeinnützige Spenden sind für uns von großer Bedeutung. Seit 31.03.2023 sind wir "kopftherapeuten" im Amtsregister eingetragen und ein Freistellungsbescheid vom Finazamt liegt uns vor. Wir stellen Ihnen gerne eine korrekt ausgefüllte Zuwendungsbescheinigung aus, damit Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen können.

 

Für welchen Zweck werden die Spenden verwendet?

Für welchen Zweck werden die Spenden verwendet?

Ihr Beitrag hilft:

  • der Bereitstellung von Informationen zu Krankheitsbildern & Therapiemöglichkeiten
  • Kopfschmerzen, Migräne, Kieferprobleme (Craniomandibuläre Dysfunktionen) anzugehen
  • Schwindel / Beschwerden nach Beschleunigungs- oderKopftrauma in den Griff zu bekommen
  • dem Ausbau unserer Therapeuten-/ Spezialisten-Liste
  • der Netzwerkarbeit mit Akteuren im Gesundheitswesen
  • der Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • der Unterhaltung dieser Webseite

Jede Hilfe ist uns wichtig, um die ideellen Zwecke unseres Vereins zu verwirklichen!

Welchen Betrag sollen Sie spenden?

Welchen Betrag sollen Sie spenden?

Jede Geldspende ist uns sehr willkommen! Sie leisten Ihre Spende generell freiwillig. Sie ist frei von jeglicher Verpflichtung gegenüber unseres Vereins kopftherapeuten e.V. und erfolgt ausschließlich für einen gemeinnützigen Zweck.

In Deutschland unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen Groß- und Kleinspenden. Beträgt die Spende maximal 300 Euro, verlangt das Finanzamt in der Regel keine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung. Hier genügt die Buchungsbestätigung Ihrer Bank, die Sie als sogenannten vereinfachten Spendennachweis zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Übersteigt Ihre Spende den Grenzwert von 300 Euro, benötigt Ihr Finanzamt von uns eine ausgestellte Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbescheinigung.

Für die Schweiz gilt, dass die Organisation, welche die Spende erhält, von der Steuer befreit sein und ihren Sitz in der Schweiz haben muss. Da wir unseren Sitz in Deutschland haben, kann Ihre Zuwendung bei einer Einkommenssteuer-Erklärung in der Schweiz  leider nicht abgezogen werden.

Wie kann gespendet werden?

Wie kann gespendet werden?

Zahlen Sie auf unser Spendenkonto ein. Bitte beachten Sie dabei auf die korrekten Angaben von:

  • Name und Kontodaten von Empfänger & Spender
  • Spendenbetrag (in €) & Buchungstag
  • Zweck: Ideeller Vereinszweck der kopftherapeuten
  • Angabe, dass es sich um eine Spende handelt

Für einen vereinfachten Spendennachweis bis 300,00 € müssen Sie lediglich die oben genannten Informationen korrekt angeben, um die Spende beim deutschen Finanzamt absetzen zu können. Wenn Sie einen Betrag von mehr als 300,00 € gespendet haben, stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung bzw. Spendenbescheinigung aus. Teilen Sie uns bitte am besten über unser Kontaktformular mit, dass Sie für Ihre getätigte Spende eine Bescheinigung von uns erhalten möchten. Wir senden Ihnen ein entsprechendes ausgefülltes Formblatt für das Finanzamt wiederum per E-Mail in einer pdf-Datei gerne zu.

Falls Sie eine Zuwendungsbescheinigung über den Postweg wünschen, dann benötigen wir Ihre postalischen Adressangaben, die Sie uns auch über das Kontaktformular oder alternativ über den Postweg an kopftherapeuten e.V., Zum Förderturm 7, D-92237 Sulzbach-Rosenberg übermitteln.