Untertützen Sie unseren Verein. Gemeinnützige Spenden sind für uns von großer Bedeutung. Seit 31.03.2023 sind wir "kopftherapeuten" im Amtsregister eingetragen und ein Freistellungsbescheid vom Finazamt liegt uns vor. Wir stellen Ihnen gerne eine korrekt ausgefüllte Zuwendungsbescheinigung aus, damit Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen können.
Ihr Beitrag hilft:
Jede Hilfe ist uns wichtig, um die ideellen Zwecke unseres Vereins zu verwirklichen!
Jede Geldspende ist uns sehr willkommen! Sie leisten Ihre Spende generell freiwillig. Sie ist frei von jeglicher Verpflichtung gegenüber unseres Vereins kopftherapeuten e.V. und erfolgt ausschließlich für einen gemeinnützigen Zweck.
In Deutschland unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen Groß- und Kleinspenden. Beträgt die Spende maximal 300 Euro, verlangt das Finanzamt in der Regel keine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung. Hier genügt die Buchungsbestätigung Ihrer Bank, die Sie als sogenannten vereinfachten Spendennachweis zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Übersteigt Ihre Spende den Grenzwert von 300 Euro, benötigt Ihr Finanzamt von uns eine ausgestellte Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbescheinigung.
Für die Schweiz gilt, dass die Organisation, welche die Spende erhält, von der Steuer befreit sein und ihren Sitz in der Schweiz haben muss. Da wir unseren Sitz in Deutschland haben, kann Ihre Zuwendung bei einer Einkommenssteuer-Erklärung in der Schweiz leider nicht abgezogen werden.
Zahlen Sie auf unser Spendenkonto ein. Bitte beachten Sie dabei auf die korrekten Angaben von:
Für einen vereinfachten Spendennachweis bis 300,00 € müssen Sie lediglich die oben genannten Informationen korrekt angeben, um die Spende beim deutschen Finanzamt absetzen zu können. Wenn Sie einen Betrag von mehr als 300,00 € gespendet haben, stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung bzw. Spendenbescheinigung aus. Teilen Sie uns bitte am besten über unser Kontaktformular mit, dass Sie für Ihre getätigte Spende eine Bescheinigung von uns erhalten möchten. Wir senden Ihnen ein entsprechendes ausgefülltes Formblatt für das Finanzamt wiederum per E-Mail in einer pdf-Datei gerne zu.
Falls Sie eine Zuwendungsbescheinigung über den Postweg wünschen, dann benötigen wir Ihre postalischen Adressangaben, die Sie uns auch über das Kontaktformular oder alternativ über den Postweg an kopftherapeuten e.V., Zum Förderturm 7, D-92237 Sulzbach-Rosenberg übermitteln.