Mit dem ausgefüllten und überprüften Therapeuten-Aufnahmeantrag kommen spezialisierte Physiotherapeutinnen und -therapeuten auf die Therapeutenliste / Spezialisten-Liste. Hierfür sind bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. Nach Prüfung der nachgewiesenen Anforderungen erfolgt eine Rechnungsstellung über die Aufnahmegebühr von einmalig 35,00 €. Nachdem die Bezahlung eingegangen ist, erfolgt die Eintragung auf der Liste in den beantragten Therapeuten-Kategorien. Haben Sie bitte Verständnis, wenn es ein bis zwei Wochendauern kann.
Etwaige spätere Änderungsanträge, z. B. bei Namen-, Wohnortwechsel oder für die Aufnahme in eine weitere Therapeuten-Kategorie, stellen Sie bitte über eine formlose E-Mail an info@kopftherapeuten.de. Weitere Gebühren entstehen hierfür nicht. Selbstverständlich sind entsprechend erforderliche Nachweise zu Fortbildungen oder Weiterqualifikationen zu erbringen. Hängen Sie ihre Nachweise am besten bitte Ihrer E-Mail an.
Für den Listeneintrag als Kopfschmerztherapeut/in sind 30 Unterrichtseinheiten/anerkannte Fortbildungspunkte* zum Themenbereich Kopfschmerz und ein Nachweis über eine Fortbildung in der Manuellen Therapie an der Halswirbelsäule (OW III Kurs, W3 Kurs) oder über eine mindestens gleichwertige Qualifikation einzubringen. Ausbildungsinhalte während der Berufsausbildung zur Halswirbelsäule werden nicht anerkannt.
Für den Listeneintrag als Vestibulartherapeut/in sind 30 Unterrichtseinheiten/anerkannte Fortbildungspunkte* zum Themenbereich Schwindel / Vestibuläre Rehabilitation und ein Nachweis über eine Fortbildung in der Manuellen Therapie an der Halswirbelsäule (OW III Kurs, W3 Kurs) oder über eine mindestens gleichwertige Qualifikation einzubringen. Ausbildungsinhalte während der Berufsausbildung zur Halswirbelsäule werden nicht anerkannt.
Für den Listeneintrag als CMD-Therapeut/in sind 45 Unterrichtseinheiten/anerkannte Fortbildungspunkte* zum Themenbereich Craniomandibuläre Dysfunktion und ein Nachweis über eine Fortbildung in der Manuellen Therapie an der Halswirbelsäule (OW III Kurs, W3 Kurs) oder über eine mindestens gleichwertige Qualifikation einzubringen. Ausbildungsinhalte während der Berufsausbildung zur Halswirbelsäule werden nicht anerkannt.
Es gibt die folgenden zwei Möglichkeiten, um als CCS-Therapeut/in in die Liste aufgenommen zu werden:
A) Sie haben das Zertifikat „CCS-Therapeut*in“ nach dem CCS-Konzept erworben. Das Konzept steht für Lehre & Therapie Craniocervicaler Syndrome (CCS). Dazu gehören Beschwerden wie Kopfschmerzen, Migräne, CMD, Schwindel, Schleudertrauma oder Zustände nach Kopfverletzungen. In 160 Unterrichtseinheiten erwerben die Teilnehmenden die Kompetenz, komplexe Funktionsstörungen im Bereich von Kopf, Kiefer und Halswirbelsäule zu untersuchen und zu behandeln. Nach erfolgreicher Teilnahme an den entsprechenden Kursmodulen und einer Zertifikatsprüfung qualifizieren sie sich zum CCS-Therapeuten:
B) Sie haben das Certificate of Advanced Studies (CAS) “Spezialist*in Craniocervicale Dysfunktionen“ mit 12 ECTS-Credits erworben. Dieses CAS vermittelt vertiefte Kompetenzen in der Untersuchung und Behandlung von komplexen Funktionsstörungen im craniocervicalen und craniomandibulären Bereich, die zu Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel und Kiefergelenkschmerzen führen können: https://www.bfh.ch/de/weiterbildung/cas/craniocervicale-dysfunktionen/
*Fortbildungspunkte gelten gemäß Anlage 4 Fortbildung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung (Deutschland).